Fachkundige und persönliche Beratung im Bereich Erbrecht in Stuttgart

Die Anwaltskanzlei Reimar Scheu hat den inhaltlichen Schwerpunkt ihrer Arbeit seit langer Zeit auf den Bereich Erbrecht gelegt. Jahrzehntelange Erfahrung und Spezialisierung auf diesem Gebiet sowie ständige Fortbildung, nicht zuletzt durch die Zulassung als Fachanwalt für Erbrecht im Jahre 2007 (die entsprechende Fachanwaltschaft wurde erst 2005 neu vom Gesetzgeber eingeführt), bieten Gewähr für profundes Wissen. Bei uns erhalten Sie kompetente und zugewandte Rechtshilfe und -beratung bei allen Ihren Anliegen zum Thema Erbrecht.

Professionelle Unterstützung bei Erbauseinandersetzungen

Wir beraten und vertreten Sie auf allen erbrechtlichen Gebieten, einschließlich des internationalen Privatrechts (Erbfolge bei Auslandsbezug). Wir übernehmen nicht nur Ihre gerichtliche und außergerichtliche Vertretung insbesondere bei Erbauseinandersetzungen, sondern unterstützen Sie auch bei der Abwehr oder Durchsetzung aller sonstigen erbrechtlichen Ansprüche, insbesondere von Vermächtnissen und Pflichtteilansprüchen, einschließlich der vorgelagerten Beratung und der Entwicklung von Pflichtteilvermeidungsstrategien.

Ihr vertrauenswürdiger Ansprechpartner für Nachfolgeregelungen

Wir helfen Ihnen seriös und umsichtig dabei, letztwillige Verfügungen (dazu gehören Testamente, Erbverträge bzw. kombinierte Ehe- und Erbverträge sowie Patientenverfügungen etc.) zu formulieren sowie Verträge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge zu gestalten. Dies geschieht unter Einbeziehung der gesamten familienrechtlichen Situation des Mandanten, insbesondere unter Einbeziehung etwaiger gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen (z. B. gesellschafts- und erbrechtliche Regelung der Unternehmensnachfolge). Darüber hinaus werden sowohl im Vorfeld als auch nach Eintritt des Erbfalls die schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Belange des Mandanten in die gesamte Beratung miteinbezogen und ggf. auch vor den Finanzgerichten geltend gemacht.

Unterstützung bei Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen

Auch die im Zusammenhang mit Schenkungen und Erbfällen notwendig werdenden Schenkungs- und Erbschaftssteuererklärungen werden für unsere Mandanten erstellt. Ferner werden Erklärungen zur Feststellung von steuerlichen Grundbesitzwerten gefertigt. Auch werden unter Einbeziehung des internationalen Privatrechts die maßgeblichen nationalen und internationalen Rechtsfolgen bei Auslandsbezug festgestellt.

Sie benötigen professionelle Unterstützung in Erbrechtsangelegenheiten?

Sprechen Sie mit dem Rechtsanwalt, der sich genau darauf spezialisiert hat.

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