Herzlich willkommen auf der Seite der Anwaltskanzlei Reimar Scheu. Wir sind seit 1991 auf die Betreuung deutscher und ausländischer Mandanten – insbesondere im Bereich Erbrecht – spezialisiert. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Privatleute, Handwerk, Gewerbe und Freiberufler in ausgewählten Gebieten des Zivilrechts, hauptsächlich im privaten Grundstücksrecht, in allen Bereichen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie in Nachlass- und Betreuungsverfahren.
Seit über 30 Jahren ist die Anwaltskanzlei Reimar Scheu auf den Bereich Erbrecht spezialisiert. Wir beraten und vertreten Sie bei Erbstreitigkeiten, unterstützen Sie bei der Formulierung einer letztwilligen Verfügung und regeln alle Formalitäten rund um die Schenkungs- und Erbschaftssteuer für Sie. Darüber hinaus beschäftigt sich die Kanzlei schwerpunktmäßig mit Nachlassabwicklungen, insbesondere der Übernahme von Testamentsvollstreckungen und Vorsorgebevollmächtigungen. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung auf diesen Gebieten bieten wir unseren Mandanten eine kompetente und vertrauenswürdige Rechtsberatung zu allen Anliegen, die das Erbrecht und Nachlassabwicklungen betreffen.
Im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit liegt unsere besondere Aufmerksamkeit auf Vormundschafts-, Pflegschafts- und Betreuungsrecht. Dank unserer langjährigen Erfahrung auf diesen Gebieten und einer großen Anzahl erfolgreich beendeter Vorgänge ist Ihr Anliegen in unserer Kanzlei garantiert in den besten Händen.
Privates Grundstücksrecht und Beratung und Vertretung im allgemeinen Zivilrecht
Die Anwaltskanzlei Reimar Scheu steht Ihnen auch im Bereich des Privaten Grundstückrechts zur Verfügung. Wir fertigen und überprüfen Kaufverträge für Sie, außerdem unterstützen wir Sie bei der Abwehr bzw. Durchsetzung sämtlicher Ansprüche aus Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauchs- und Wohnungsrechten.
Auch im allgemeinen Zivilrechts stehen wir Ihnen zur Seite, so zum Beispiel im Vorsorge- und Betreuungsrecht, bei der Geltendmachung von schuldrechtlichen Ansprüchen und Schadensersatzansprüchen und in Zwangsversteigerungsverfahren. Seit 2007 ist der Kanzleiinhaber Reimar Scheu zudem als Zertifizierter Testamentsvollstrecker der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e. V. zugelassen. In Krankheits- oder Urlaubsfällen übernimmt Reimar Scheu auch Notarvertretungen.
Sie brauchen Unterstützung bei Erbangelegenheiten? Wir helfen Ihnen gerne!
Lassen Sie sich von einem hierauf spezialisierten Fachanwalt beraten.
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Und nach Vereinbarung